Garantie & Reklamation

FAQ's

Garantie vs. Gewährleistung beim E-Bike

Gewährleistung (gesetzlich) Garantie (Hersteller)
Rechtsgrundlage Gesetzlich vorgeschrieben (§ 437 BGB) Freiwillige Zusatzleistung des Herstellers
Dauer 24 Monate (2 Jahre) ab Übergabe Je nach Hersteller & Bauteil (z. B. 2 Jahre Akku/Motor, bis zu 5 Jahre Rahmen)
Geltungsbereich Mängel, die bei Übergabe bestanden oder auf Material-/Herstellungsfehler zurückzuführen sind Vom Hersteller festgelegt (z. B. Akku, Motor, Rahmen)
Kosten Immer kostenlos für Dich Kostenlos, wenn die Garantiebedingungen erfüllt sind
Ausnahmen Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, Fehlmontage, Unfälle, Korrosion Abhängig von den Herstellerbedingungen (z. B. Akku-Verschleiß oft ausgeschlossen)
Abwicklung Über den Händler (Fahrrad Kraus) Direkt über den Hersteller, oft über den Händler vermittelt

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