Dein Arbeitgeber gibt den Leasingpartner vor. Du weißt nicht, welcher Anbieter in deinem Unternehmen genutzt wird? Frage kurz bei deinem Arbeitgeber oder der Personalabteilung nach.
Fahrrad Kraus Leasing-Center

E-Bike-Leasing für Arbeitnehmer.

Mit Dienstrad-Leasing kannst du ein Fahrrad oder E-Bike über deinen Arbeitgeber beziehen und beruflich sowie privat nutzen. Dein Arbeitgeber legt den Leasingpartner fest – wir begleiten dich von der Auswahl bis zur Abholung oder Lieferung.

Persönliche Beratung Viele Leasingpartner Abholung oder Lieferung
Kurz erklärt

Die wichtigsten Antworten zum Leasing für Arbeitnehmer.

Dienstrad-Leasing ist ein Modell, bei dem dein Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike über eine Leasinggesellschaft bereitstellt. Häufig wird die monatliche Rate über eine Gehaltsumwandlung finanziert. Die konkreten Bedingungen legt dein Arbeitgeber gemeinsam mit seinem Leasingpartner fest.

Wer wählt den Leasingpartner?

Dein Arbeitgeber gibt die Leasinggesellschaft vor. Als Arbeitnehmer kannst du den Anbieter normalerweise nicht frei auswählen.

Welche Preisbasis gilt?

Die Leasingrate wird bei Fahrrad Kraus auf Basis unseres aktuellen Angebotspreises berechnet – nicht auf Grundlage der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP). Die UVP dient lediglich als Berechnungsgrundlage für einen möglichen Restkaufwert nach Ablauf der regulären Leasinglaufzeit von 36 Monaten. Dieser liegt häufig bei ca. 16–18 % der UVP, kann jedoch je nach Leasinganbieter abweichen. Alternativ kannst du nach Ablauf des Leasingvertrags auch direkt ein neues Fahrrad oder E-Bike über ein neues Leasing beziehen.

Wie lange läuft der Vertrag?

Die übliche Leasinglaufzeit beträgt 36 Monate. Danach kann die Leasinggesellschaft ein Kaufangebot unterbreiten, muss dies aber nicht bereits zu Vertragsbeginn zusagen.

Deine Vorteile

Warum sich Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer lohnt.

Du nutzt dein Wunschrad beruflich und privat. Die monatliche Belastung hängt unter anderem vom Angebotspreis, den Vorgaben deines Leasingpartners, möglichen Zusatzleistungen und einem eventuellen Arbeitgeberzuschuss ab.

Attraktive monatliche Belastung

Das Leasing erfolgt häufig per Gehaltsumwandlung. Wie hoch dein tatsächlicher Vorteil ausfällt, hängt von deiner persönlichen Situation und den Vereinbarungen deines Arbeitgebers ab.

Große Auswahl an E-Bikes

Wähle das Modell, das zu deinem Alltag, deinem Arbeitsweg und deinen Touren passt – vom komfortablen City-E-Bike bis zum sportlichen Trekking- oder Mountainbike.

Angebotspreis als Grundlage

Bei uns wird der aktuelle Angebotspreis des E-Bikes für die Leasingberechnung verwendet – nicht automatisch die höhere Hersteller-UVP.

Service und Absicherung

Je nach Leasinggesellschaft können Versicherung, Inspektionen, Wartung oder Verschleißleistungen Bestandteil des Vertrags oder zusätzlich auswählbar sein.

Was kostet ein E-Bike-Leasing und lohnt es sich für mich?

Die genaue monatliche Belastung und die mögliche Ersparnis lassen sich nicht pauschal angeben. Sie hängen von deinen persönlichen Voraussetzungen, dem gewählten E-Bike und den Vereinbarungen deines Arbeitgebers ab.

  • Steuerklasse: Je nach Steuerklasse kann die steuerliche Ersparnis unterschiedlich ausfallen.
  • Bruttogehalt: Dein Einkommen beeinflusst die monatliche Nettobelastung und den möglichen steuerlichen Vorteil.
  • Kinderfreibetrag: Ein vorhandener Kinderfreibetrag kann sich auf deine persönliche Steuerberechnung auswirken.
  • Kirchensteuer: Auch die Kirchensteuer kann Einfluss auf die Berechnung deiner tatsächlichen Nettobelastung haben.
  • Arbeitgeberbeteiligung: Manche Arbeitgeber bezuschussen die Leasingrate oder übernehmen Kosten für Servicepakete und Versicherungen.
  • Gewähltes Fahrrad und Zubehör: Der Angebotspreis des Fahrrads sowie leasingfähiges Zubehör und Zusatzleistungen beeinflussen die monatliche Rate.

Sprich zuerst mit deinem Arbeitgeber

Bevor du dich für ein Fahrrad oder E-Bike entscheidest, solltest du klären, ob dein Arbeitgeber Dienstrad-Leasing anbietet, mit welcher Leasinggesellschaft er zusammenarbeitet und ob Zuschüsse oder besondere Konditionen für Mitarbeiter vorgesehen sind.

Leasingrate in wenigen Sekunden berechnen
Nutze den Leasingrechner deines Leasingpartners und ermittle deine voraussichtliche monatliche Nettobelastung. Die Berechnung berücksichtigt unter anderem Steuerklasse, Bruttogehalt und Arbeitgeberzuschuss.
Vor dem Start

Was du für dein Dienstrad-Leasing brauchst.

Der wichtigste Punkt: Dein Arbeitgeber muss Dienstrad-Leasing anbieten und legt fest, über welche Leasinggesellschaft die Abwicklung erfolgt.

Du kennst den Leasingpartner noch nicht?
Frage bitte bei deinem Arbeitgeber oder der Personalabteilung nach. Arbeitnehmer können den Leasinganbieter in der Regel nicht selbst auswählen.
01

Dein Arbeitgeber bietet Leasing an

Es besteht eine entsprechende Vereinbarung zwischen deinem Arbeitgeber und einer Leasinggesellschaft.

02

Der Leasingpartner ist bekannt

Du weißt, über welchen Anbieter der Antrag gestellt wird und welche internen Vorgaben deines Arbeitgebers gelten.

03

Dein Wunsch-E-Bike passt zu den Vorgaben

Preisgrenzen, erlaubtes Zubehör und Pflichtleistungen können je nach Arbeitgeber und Leasinggesellschaft unterschiedlich sein.

04

Freigabe vor Übergabe

Die Übergabe oder der Versand erfolgt erst, wenn die erforderlichen Freigaben vorliegen und die Bestellung vollständig abgestimmt ist.

Schritt für Schritt

So läuft dein Leasing bei Fahrrad Kraus ab.

Von der Auswahl bis zur Übergabe begleiten wir dich durch den gesamten Bestellprozess und stimmen die erforderlichen Schritte mit dir ab.

01

Wunsch-E-Bike und Zubehör auswählen

Wähle dein Fahrrad oder E-Bike aus. Prüfe vorab, welche Preisgrenzen und Zubehörvorgaben dein Arbeitgeber beziehungsweise dein Leasingpartner festgelegt hat.

02

Leasingbestellung starten

Mit einem Klick auf „Als Jobrad Leasing bestellen“ auf unseren Produktseiten startest du deine Leasingbestellung. Im nächsten Schritt gibst du die erforderlichen Angaben an, damit wir dein individuelles Leasingangebot erstellen können.

03

Angebot und Leasingantrag prüfen

Du erhältst die für deine Leasinggesellschaft erforderlichen Informationen. Je nach Anbieter stellst du den Antrag anschließend über das jeweilige Portal oder leitest die Freigabe über deinen Arbeitgeber ein.

04

Freigabe abwarten

Erst nach der Freigabe durch die Leasinggesellschaft und – sofern erforderlich – deinen Arbeitgeber wird der Leasingprozess verbindlich. Danach bereiten wir dein Fahrrad für die Übergabe vor.

05

Abholung oder Lieferung

Bei einer Abholung vor Ort erfolgt die Übergabe bei uns. Bei einer Lieferung bestätigst du uns nach Erhalt deines E-Bikes den Wareneingang und sendest uns den Freigabecode deiner Leasinggesellschaft per E-Mail zu. Anschließend kann die Vertragsaktivierung abgeschlossen werden.

Hinweis zum Schloss: Abhängig von den Vorgaben der Leasinggesellschaft kann ein geeignetes Fahrradschloss verpflichtend sein. Bitte beachte die Bedingungen deines jeweiligen Anbieters.
Passend ausgestattet

Welches Zubehör kann mitgeleast werden?

Welche Zubehörartikel in deinen Leasingvertrag aufgenommen werden können, richtet sich nach den Bedingungen deiner Leasinggesellschaft und den Vorgaben deines Arbeitgebers. Das Zubehör muss in der Regel fest mit dem Fahrrad verbunden sein oder unmittelbar zu dessen Nutzung gehören.

Häufig leasingfähig

Fest montierte oder direkt zum Fahrrad gehörende Ausstattung.

  • Lenkergriffe und ergonomische Lenker
  • Sattel und gefederte Sattelstützen
  • Pedale
  • Reifen- und Bremsen-Upgrades
  • Fest montierte Displays
  • Gepäckträger vorne oder hinten
  • Schutzbleche und Fahrradständer
  • Fest montierte Beleuchtung
  • Fest montierte Schlösser
  • Fest verbaute GPS-Tracker

Abhängig vom Leasingpartner

Bei einigen Anbietern möglich, bei anderen ausgeschlossen.

  • Kindersitz oder Sitzpolster
  • Kisten und Lastenrad-Aufbauten
  • Kinderverdeck und Persenning
  • Fahrradtaschen und Körbe
  • Fahrradanhänger
  • Smartphone-Halterungen
  • Trinkflaschenhalter
  • Luftpumpen mit Rahmenhalterung
  • Zweiter Akku bei einem Dual-Battery-System
  • Adapter- und Tandemsysteme

Häufig nicht leasingfähig

Lose oder nicht dauerhaft mit dem Fahrrad verbundene Artikel.

  • Helme
  • Bekleidung, Brillen und Schuhe
  • Handschuhe und Rucksäcke
  • Lose Fahrradcomputer und Navigationsgeräte
  • Lose GPS-Tracker wie Apple AirTags
  • Spanngurte
  • Dichtmittel
  • Dämpferpumpen
  • Nicht fest montierte Fahrradtaschen
  • Nicht fest verbundene Anhänger

Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Leasingpartner

Die genannten Beispiele sind eine allgemeine Orientierung. Welche Zubehörartikel tatsächlich in deinen Leasingvertrag aufgenommen werden können, entscheidet die jeweilige Leasinggesellschaft. Wähle deinen Leasingpartner aus, um die konkreten Bedingungen zu prüfen.

Leasingpartner auswählen
Gut abgesichert

Versicherung und Servicepakete.

Umfang, Kosten und Leistungen unterscheiden sich je nach Leasinggesellschaft. Einige Bausteine sind verpflichtend, andere können ausgewählt oder durch deinen Arbeitgeber bezuschusst werden.

Versicherung

Je nach Vertrag besteht Schutz beispielsweise bei Diebstahl, Unfall, Sturz, Vandalismus oder bestimmten Beschädigungen. Entscheidend sind immer die Versicherungsbedingungen deines Leasingpartners.

Service- und Wartungspakete

Viele Leasinggesellschaften bieten zusätzlich Servicepakete an. Je nach Anbieter können beispielsweise Inspektionen, Wartungsarbeiten, Verschleißreparaturen oder Ersatzteile enthalten sein. Welche Leistungen verfügbar sind und ob dein Arbeitgeber diese anbietet, hängt vom jeweiligen Leasingpartner und den vereinbarten Konditionen ab.

Unser Tipp: Informiere dich auf der Seite deines Leasingpartners über die verfügbaren Servicepakete, Leistungen und Kosten.

Während der Laufzeit

Was passiert bei Veränderungen im Arbeitsverhältnis?

Die genaue Regelung hängt von deinem Arbeitgeber, der Leasinggesellschaft und dem jeweiligen Vertrag ab. Melde Änderungen deshalb möglichst früh.

Arbeitgeberwechsel

Eine Übernahme durch den neuen Arbeitgeber kann möglich sein, ist aber nicht automatisch garantiert.

Kündigung

Je nach Vertrag kommen Rückgabe, Übernahme oder eine andere individuelle Lösung infrage.

Elternzeit

Die weitere Abwicklung richtet sich nach dem Vertrag und den Regelungen deines Arbeitgebers.

Längere Krankheit

Manche Leasingmodelle enthalten Schutzbausteine für besondere Ausfallsituationen.

Ruhestand

Kläre frühzeitig, welche Optionen bei Renteneintritt während der laufenden Vertragszeit bestehen.

Wichtig: Verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Vertrag erhältst du von deinem Arbeitgeber und deiner Leasinggesellschaft.
Nach der Laufzeit

Kannst du dein E-Bike nach 36 Monaten übernehmen?

Nach Ende der üblichen Vertragslaufzeit kann dir die Leasinggesellschaft anbieten, das Fahrrad zu einem reduzierten Preis zu übernehmen.

Der Übernahmepreis liegt häufig bei etwa 16–18 % der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Aus steuerlichen Gründen darf dir dieses Angebot jedoch nicht bereits bei Vertragsbeginn verbindlich zugesagt werden. Das konkrete Kaufangebot erhältst du erst zum Ende der Laufzeit direkt von deiner Leasinggesellschaft.

Dein Anbieter

Dein Arbeitgeber bestimmt den Leasingpartner.

Welcher Leasinganbieter für dich zuständig ist, legt dein Arbeitgeber fest. Auf den jeweiligen Partnerseiten findest du künftig alle wichtigen Informationen zu Leasingrechner, Versicherung, Servicepaketen, Zubehörregeln und Ablauf.

Du kennst deinen Leasingpartner noch nicht?
Frage bei deinem Arbeitgeber oder deiner Personalabteilung nach. Dort erfährst du auch, welche Servicepakete, Zuschüsse und Zusatzleistungen dein Unternehmen vereinbart hat.
Häufige Fragen

FAQ zum Leasing für Arbeitnehmer.

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Dienstrad-Leasing, Leasingrate, Zubehör, Service und die Zeit nach Ablauf des Vertrags.

Kann ich den Leasingpartner selbst auswählen?

Nein. Dein Arbeitgeber legt fest, mit welcher Leasinggesellschaft das Unternehmen zusammenarbeitet. Frage daher vor der Auswahl deines Fahrrads bei deinem Arbeitgeber oder deiner Personalabteilung nach.

Kann ich mein Wunsch-E-Bike selbst auswählen?

In der Regel kannst du dein Wunschrad selbst auswählen. Dabei müssen jedoch mögliche Preisgrenzen, Markenbeschränkungen und weitere Vorgaben deines Arbeitgebers oder Leasingpartners berücksichtigt werden.

Auf welchem Preis wird die Leasingrate berechnet?

Bei Fahrrad Kraus wird die Leasingrate auf Grundlage des aktuellen Angebotspreises berechnet und nicht automatisch anhand der höheren unverbindlichen Preisempfehlung.

Die UVP kann erst am Ende der regulären Laufzeit für die Berechnung eines möglichen Übernahmepreises relevant sein.

Wie entsteht die Ersparnis beim Dienstrad-Leasing?

Bei einer Gehaltsumwandlung wird die Leasingrate über dein Bruttogehalt berücksichtigt. Erst anschließend werden Steuern und Sozialabgaben berechnet. Dadurch ist die tatsächliche Nettobelastung häufig niedriger als die monatliche Bruttorate.

Die genaue Ersparnis hängt unter anderem von deinem Bruttogehalt, deiner Steuerklasse, möglichen Freibeträgen und einem Zuschuss deines Arbeitgebers ab.

Wie lange läuft ein Leasingvertrag?

Die übliche Laufzeit eines Dienstrad-Leasings beträgt 36 Monate. Die genauen Vertragsbedingungen legt jedoch der jeweilige Leasingpartner fest.

Darf ich das geleaste Fahrrad privat nutzen?

Ja, bei den meisten Dienstrad-Modellen darfst du dein Fahrrad oder E-Bike sowohl für den Arbeitsweg als auch vollständig privat nutzen. Maßgeblich sind die Vereinbarungen deines Arbeitgebers und die Bedingungen des Leasingpartners.

Kann Zubehör mitgeleast werden?

Häufig können fest montierte oder unmittelbar zum Fahrrad gehörende Zubehörartikel in den Leasingvertrag aufgenommen werden. Dazu können beispielsweise Schlösser, Gepäckträger, Beleuchtung, Kindersitze oder bestimmte Upgrades gehören.

Welche Artikel tatsächlich leasingfähig sind, unterscheidet sich je nach Anbieter. Auf den jeweiligen Leasingpartner-Seiten findest du die konkreten Vorgaben.

Welche Versicherungs- und Serviceleistungen sind enthalten?

Umfang und Kosten unterscheiden sich je nach Leasinggesellschaft und den Vereinbarungen deines Arbeitgebers. Je nach Vertrag können Diebstahlschutz, Schadenschutz, Inspektionen, Wartung oder Verschleißleistungen enthalten oder zusätzlich buchbar sein.

Wann kann ich mein Fahrrad abholen oder erhalten?

Die Übergabe oder Lieferung ist möglich, sobald der Leasingantrag vollständig genehmigt wurde, alle notwendigen Freigaben vorliegen und das Fahrrad vorbereitet wurde.

Was passiert nach Ablauf der 36 Monate?

Nach Ablauf des Vertrags kann die Leasinggesellschaft dir ein Kaufangebot für das bisherige Fahrrad unterbreiten. Ein Anspruch auf die Übernahme besteht jedoch nicht automatisch.

Der mögliche Übernahmepreis liegt häufig bei etwa 16–18 % der ursprünglichen UVP, kann aber je nach Leasinganbieter abweichen. Alternativ kannst du ein neues Dienstrad-Leasing abschließen.

Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel oder längerer Krankheit?

Bei einem Arbeitgeberwechsel, längerer Krankheit, Elternzeit oder anderen Veränderungen können besondere Regelungen gelten. Die möglichen Lösungen hängen vom Leasingpartner und den Vereinbarungen deines Arbeitgebers ab.

Informiere deinen Arbeitgeber deshalb möglichst frühzeitig über eine bevorstehende Veränderung.

Niklas, Geschäftsführer bei Fahrrad Kraus

Niklas · Geschäftsführer bei Fahrrad Kraus

Fragen zu deinem Leasing als Arbeitnehmer?

Ob Auswahl des passenden E-Bikes, Fragen zum Ablauf oder zu deinem Arbeitgeber – unser Team in Grevenbroich berät dich persönlich, vor Ort oder online.