Fahrrad Kraus Leasing-Center

E-Bike-Leasing für Arbeitgeber:innen.

Biete deinem Team einen attraktiven Benefit ohne Zusatzkosten: Mit einem kostenlosen Rahmenvertrag ermöglichst du Dienstrad-Leasing über Gehaltsumwandlung – wir beraten dich neutral und begleiten die Einführung von Anfang an.

Kostenloser Rahmenvertrag Neutrale Partnerberatung Persönlicher Support
Kurz erklärt

Die wichtigsten Antworten zum E-Bike-Leasing für Arbeitgeber.

Dienstrad-Leasing ermöglicht es dir, deinen Mitarbeitenden Fahrräder und E-Bikes als Gehaltsextra anzubieten – finanziert über eine Gehaltsumwandlung und ohne feste Zusatzkosten für dein Unternehmen. Fahrrad Kraus begleitet dich dabei neutral, von der Auswahl des passenden Leasingpartners bis zur Übergabe der Räder.

Was kostet der Rahmenvertrag?

Der Rahmenvertrag mit der Leasinggesellschaft ist für dein Unternehmen in der Regel kostenlos. Es entstehen keine laufenden Grundgebühren – die Abwicklung erfolgt digital über den jeweiligen Leasinganbieter.

Wie wird das Leasing finanziert?

Die Leasingrate wird über eine Umwandlung des Bruttogehalts deiner Mitarbeitenden finanziert. Optional kannst du als Arbeitgeber einen Teil der Rate übernehmen und diesen als Betriebsausgabe geltend machen.

Welche Rolle übernimmt Fahrrad Kraus?

Wir sind bei den führenden Leasinganbietern als Premiumhändler gelistet und beraten dich als unabhängiger Vermittler – herstellerneutral bei der Wahl des passenden Leasingpartners und während der gesamten Einführung im Unternehmen.

Deine Vorteile

Warum sich Dienstrad-Leasing für dein Unternehmen lohnt.

E-Bike-Leasing über Gehaltsumwandlung ist ein Benefit, von dem dein Unternehmen und deine Mitarbeitenden gleichermaßen profitieren – finanziell, gesundheitlich und beim Thema Arbeitgeberattraktivität.

Finanzielle Vorteile für dein Unternehmen

Die Gehaltsumwandlung senkt das sozialversicherungspflichtige Einkommen – das reduziert die Sozialabgaben sowohl für dein Unternehmen als auch für deine Beschäftigten.

Gesundheit & Mitarbeiterzufriedenheit

Mitarbeitende, die regelmäßig mit dem Rad unterwegs sind, fehlen statistisch seltener krankheitsbedingt – und ein attraktiver Benefit steigert nachweislich die Zufriedenheit im Team.

Imagegewinn & Arbeitgeberattraktivität

Ein modernes Mobilitätsangebot stärkt deine Position als attraktiver Arbeitgeber – ein Pluspunkt sowohl im Recruiting als auch bei der Mitarbeiterbindung.

Steuerlicher Vorteil als Gehaltsplus

Für deine Mitarbeitenden wirkt sich das Leasing steuerlich vorteilhaft aus – ein Gehaltsplus, das du ohne höhere Lohnkosten ermöglichst.

Platz- und Umweltvorteile

E-Bikes benötigen deutlich weniger Parkraum als Autos und senken den CO₂-Fußabdruck deines Unternehmens – ein sichtbarer Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit.

Schnelle & einfache Umsetzung

Der Rahmenvertrag ist kostenlos, die Prozesse der Leasinggesellschaften sind digital – wir begleiten die Einführung von Anfang bis Ende.

Was du zum steuerlichen Vorteil wissen solltest.

Die genaue Ersparnis hängt von der individuellen Gestaltung deines Leasingmodells sowie den persönlichen Voraussetzungen deiner Mitarbeitenden ab. Die folgenden Punkte geben eine erste Orientierung.

  • Geringere Sozialabgaben: Durch die Gehaltsumwandlung sinkt das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen – das entlastet Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen.
  • Optionale Arbeitgeberbeteiligung: Übernimmst du als Arbeitgeber die Leasingrate ganz oder teilweise, lässt sich dieser Anteil in der Regel als Betriebsausgabe absetzen.
  • Geldwerter Vorteil: Der Leasinganbieter übernimmt die Versteuerung eines eventuell anfallenden geldwerten Vorteils zum Laufzeitende.
  • Ladestation als Extra: Eine vom Unternehmen bereitgestellte Ladestation für das E-Bike gilt nach aktueller Rechtslage nicht als geldwerter Vorteil. Kläre Details hierzu am besten mit deinem Steuerberater.
Unser Tipp: Lass dir die konkreten steuerlichen Auswirkungen für dein Unternehmen von deinem Steuerberater oder direkt von deiner Leasinggesellschaft durchrechnen – die Angaben auf dieser Seite ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
Schritt für Schritt

So führst du E-Bike-Leasing in deinem Unternehmen ein.

Von der Wahl des passenden Leasingpartners bis zur ersten Übergabe an deine Mitarbeitenden – wir begleiten die Einführung mit unabhängiger Beratung an deiner Seite.

01

Passenden Leasingpartner auswählen

Gemeinsam mit dir vergleichen wir die für dein Unternehmen relevanten Leasinganbieter – unter anderem anhand der administrativen Abwicklung, der Freigabeprozesse und des After-Sale-Service.

02

Kostenlosen Rahmenvertrag abschließen

Dein Unternehmen schließt einen Rahmenvertrag mit der gewählten Leasinggesellschaft ab. Für dich als Arbeitgeber entstehen dabei in der Regel keine Grundkosten.

03

Mitarbeitende informieren

Wir unterstützen dich dabei, das neue Benefit-Angebot intern verständlich zu kommunizieren, damit deine Mitarbeitenden die Möglichkeit zum Dienstrad-Leasing kennen und nutzen können.

04

Leasinganträge freigeben

Sobald Mitarbeitende ihr Wunschrad bei uns ausgewählt haben, prüfst und bestätigst du die Leasinganträge über das Portal deiner Leasinggesellschaft.

05

Räder übergeben und loslegen

Nach der Freigabe übergeben wir die bestellten E-Bikes an deine Mitarbeitenden – bei Abholung direkt bei uns oder per Lieferung.

Konditionen bei Fahrrad Kraus

Das bieten wir deinen Mitarbeitenden als Leasingfachhändler.

Unabhängig davon, für welchen Leasingpartner du dich entscheidest – diese Konditionen gelten für deine Mitarbeitenden, wenn sie ihr E-Bike bei Fahrrad Kraus leasen.

10 % Rabatt auf die UVP

Auf Dienst- und Leasingräder gewähren wir 10 % Rabatt auf die unverbindliche Preisempfehlung. Liegt unser Online-Shop-Preis mehr als 10 % unter der UVP, gilt dieser günstigere Preis als Leasing-Verkaufspreis.

Bevorzugte Terminvergabe

Dringende Reparaturen erledigen wir innerhalb von 5 Werktagen. Inspektionen mit vereinbartem Termin dauern in der Regel nur rund eine Stunde.

Mobilitätsgarantie

Bei einer Reparatur stellen wir bei Bedarf ein Leihrad zur Verfügung – die ersten 5 Arbeitstage kostenlos, danach für 3 € pro Tag.

Inzahlungnahme möglich

Gebrauchte Fahrräder oder E-Bikes nehmen wir auf Wunsch in Zahlung – bar oder per Überweisung, ohne Auswirkung auf die laufende Leasingrate.

Gut vorbereitet

Was passiert bei Elternzeit, Krankheit oder Kündigung?

Während der 36-monatigen Leasinglaufzeit können sich die Lebensumstände deiner Mitarbeitenden ändern. Wie solche Sondersituationen gehandhabt werden, ist von Leasingpartner zu Leasingpartner unterschiedlich geregelt – ein wichtiger Punkt bei der Wahl des passenden Anbieters.

Elternzeit & längere Abwesenheit

Manche Leasinggesellschaften ermöglichen ein Ruhen des Vertrags oder eine Fortführung der Rate durch die Mitarbeitenden selbst. Kläre diesen Punkt vorab mit deinem gewählten Partner.

Langzeiterkrankung

Auch hier unterscheidet sich die Handhabung: Je nach Anbieter läuft die Rate über den Arbeitgeber weiter, ruht befristet oder wird direkt von den Mitarbeitenden übernommen.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Leasinglaufzeit, bieten die meisten Leasingpartner Lösungen wie eine Übernahme der Restraten durch die Mitarbeitenden oder einen vorzeitigen Kauf an.

Unser Tipp: Frage bei der Auswahl deines Leasingpartners gezielt nach dem Umgang mit Ratenausfällen sowie dem Vorgehen bei Diebstahl oder Schadensfällen. Wir beraten dich dazu gerne herstellerneutral.
Unsere Partner

Als Premiumhändler bei den führenden Leasinganbietern gelistet.

Fahrrad Kraus ist bei allen namhaften Leasinggesellschaften als empfohlener Premiumhändler registriert. Auf den jeweiligen Partnerseiten findest du künftig alle wichtigen Informationen zu Konditionen, Freigabeprozessen und dem Vorgehen bei Sondersituationen.

Noch keinen Leasingpartner ausgewählt?
Wir beraten dich herstellerneutral und helfen dir, anhand deiner Anforderungen den passenden Anbieter für dein Unternehmen zu finden.
Entscheidungshilfe

Worauf du bei der Wahl deines Leasingpartners achten solltest.

Die Leasinganbieter unterscheiden sich in Details, die für den Arbeitsalltag deines Unternehmens spürbar sind. Diese fünf Punkte helfen dir bei der Einordnung.

Einführung des Leasings

Wie umfangreich ist die Integration in dein Unternehmen? Manche Anbieter benötigen lediglich einen Rahmenvertrag, andere setzen zusätzliche technische Anbindungen voraus.

Administrative Abwicklung

Wie aufwändig ist das laufende Vertragsmanagement für deine Personalabteilung? Digitale Portale erleichtern die Verwaltung spürbar.

Freigabe der Leasinganträge

Wie schnell werden Anträge deiner Mitarbeitenden bearbeitet und genehmigt? Kurze Bearbeitungszeiten sorgen für eine reibungslose Bestellung.

Handhabung von Ratenzahlungen

Wie geht der Anbieter mit unterbrochenen Ratenzahlungen um, etwa bei Elternzeit, Krankheit oder Kündigung von Mitarbeitenden?

After-Sale-Service

Wie kundenorientiert ist der Service nach Vertragsabschluss – vor allem bei der Abwicklung über die Fahrradwerkstatt? Als Premiumhändler sorgen wir hier für kurze Wege.

Persönlich begleitet

Warum E-Bike-Leasing mit Fahrrad Kraus?

Als unabhängiger Vermittler beraten wir dich herstellerneutral bei der Wahl des passenden Leasingpartners und begleiten die Einführung in deinem Unternehmen von Anfang an – über die reine Fahrradauswahl hinaus.

  • Empfohlener Premiumhändler bei führenden Leasinganbietern
  • Herstellerneutrale Beratung für dein Unternehmen
  • Große Auswahl an E-Bikes für jedes Budget
  • Unterstützung bei der internen Einführung
  • Eigene Werkstatt mit bevorzugter Terminvergabe
  • Persönlicher Ansprechpartner nach der Übergabe
  • Abholung in Grevenbroich
  • Deutschlandweiter Versand nach Möglichkeit
Niklas Möhlmeyer von Fahrrad Kraus
Niklas Möhlmeyer Geschäftsführer Fahrrad Kraus
Häufige Fragen

FAQ zum Leasing für Arbeitgeber.

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Rahmenvertrag, Finanzierung, steuerliche Vorteile und die Wahl des passenden Leasingpartners.

Ist der Rahmenvertrag für unser Unternehmen wirklich kostenlos?

In der Regel ja. Der Abschluss eines Rahmenvertrags mit der Leasinggesellschaft ist für dein Unternehmen kostenlos, es entstehen keine laufenden Grundgebühren.

Wie wird die Leasingrate für unsere Mitarbeitenden finanziert?

Die Rate wird über eine Umwandlung des Bruttogehalts finanziert. Dadurch sinkt das sozialversicherungspflichtige Einkommen, was sowohl für dein Unternehmen als auch für deine Mitarbeitenden geringere Sozialabgaben bedeutet.

Muss unser Unternehmen die Leasingrate bezuschussen?

Nein, ein Zuschuss ist optional. Entscheidest du dich dafür, einen Teil der Rate zu übernehmen, lässt sich dieser Anteil in der Regel als Betriebsausgabe absetzen.

Wer wählt den Leasingpartner für unser Unternehmen aus?

Du als Arbeitgeber entscheidest, mit welcher Leasinggesellschaft dein Unternehmen zusammenarbeitet. Wir beraten dich dabei gerne herstellerneutral – orientiert an unserer Checkliste zur Partnerwahl.

Wie lange läuft ein Leasingvertrag?

Die Leasingraten sind gesetzlich auf eine Laufzeit von 36 Monaten verteilt. Die genauen Vertragsbedingungen legt der jeweilige Leasingpartner fest.

Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich für unser Unternehmen?

Die Gehaltsumwandlung senkt das sozialversicherungspflichtige Einkommen und damit die Sozialabgaben. Eine vom Unternehmen bereitgestellte Ladestation gilt zudem nach aktueller Rechtslage nicht als geldwerter Vorteil.

Da sich steuerliche Regelungen ändern können, empfehlen wir, die konkreten Auswirkungen mit deinem Steuerberater zu klären.

Was passiert, wenn Mitarbeitende vor Vertragsende ausscheiden?

Das hängt vom jeweiligen Leasingpartner ab. Üblich sind etwa eine Übernahme der Restraten durch die ausscheidenden Mitarbeitenden oder ein vorzeitiger Kauf des Fahrrads. Details dazu findest du unter Sondersituationen.

Welche Rolle übernimmt Fahrrad Kraus für unser Unternehmen?

Wir sind bei den führenden Leasinganbietern als Premiumhändler gelistet und beraten dich als unabhängiger Vermittler – von der Auswahl des passenden Partners über die Einführung im Unternehmen bis zum laufenden Service für deine Mitarbeitenden.

Können unsere Mitarbeitenden das E-Bike nach Vertragsende übernehmen?

Nach Ablauf der regulären 36 Monate kann die Leasinggesellschaft ein Kaufangebot unterbreiten, oft zu etwa 15–18 % der UVP. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht automatisch und darf aus steuerlichen Gründen nicht bereits bei Vertragsbeginn zugesagt werden.

Bereit, E-Bike-Leasing in deinem Unternehmen einzuführen?

Wir beraten dich unverbindlich und herstellerneutral – von der Wahl des passenden Leasingpartners bis zur Einführung im Unternehmen.