Leasing

Fahrrad Kraus Dienstrad-Leasing für E-Bikes, Pedelcs und Fahrräder:

Wir bieten Top Konditionen – Top Service - Top Marken

Wir sind ihr Dienstfahrrad-Anbieter im Rheinland. Arbeitgeber, Arbeitnehmern und Selbstständige bieten wir über unsere Partner eine kostengünstige Möglichkeit, das Wunsch-E-Bike oder ein Fahrrad zu erwerben.

Viele steuerliche und vertragliche Faktoren sprechen für einen E-Bike-Leasingvertrag. Der finanzielle Vorteil ist eindeutig. In Kooperation mit unseren Partnern ist es Ihnen möglich, Ihr Wunschrad, ganz bequem über Ihre monatliche Gehaltsabrechnung zu bezahlen. Die monatlichen Raten werden von Ihrem Bruttogehalt einbehalten. Dank der 0,25 %-Versteuerung bei der Gehaltsumwandlung sparen Sie bis zu 40% im Vergleich zum Direktkauf.

Unsere Leasing-Partner bieten Rundum-Sorglos-Pakete mit 24-Stunden Hilfe bei Diebstahl, Unfall oder Defekten an.

Sie können für einen monatlichen Nettoaufwand von nur ca. 50 € ein E-Bike im Wert von 3.000 € als Dienstrad nutzen. Die Leasingrate hängt von vielen persönlichen und steuerlichen Faktoren ab.

  • Top Ersparnis - Bis zu 40% Einsparung gegenüber Barkauf
  • Bequeme mtl. Leasingraten durch Gehaltsumwandlung
  • private Nutzung ist uneingeschränkt Günstiger
  • Kauf nach Ende der Laufzeit oder ein neues E-Bike

Mit dem nachfolgendem Rechner können Sie ganz bequem Ihre Leasingrate errechnen:

Fahrrad Kraus TOP E-Bike LEASING für ihre Zufriedenheit:

Wir kümmern uns um einen reibungslosen Ablauf und informieren Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Leasing-Unternehmen wie Eurorad, Jobrad, BusinessBike, lease a Bike, KazenMaier, bikeleasing, mein-dienstrad.

TOP E-Bike Dienstfahrrad Leasing Beratung. Wir sind Profis.

TOP Marken KTM – Flyer- Gazelle- Pegasus – Haibike -Bulls - FOCUS – Hercules - Kalkhoff - Kettler- Winora – Ortlieb -ABUS-Trelock – Babboe – Croozer

TOP Modellauswahl Cityräder – Trekkingräder – Lastenräder – XXL-Bikes – Bikes für Schwergewichtige

TOP E-Bike Werksattservice durch unsere professionellen Mitarbeiter

TOP Dienstrad-Leasing Konditionen

TOP Versicherungsschutz u.a. gegen (Teile-)Diebstahl, Material- und Produktionsfehler, Unfallschäden und Vandalismus

TOP APP der Partner für komfortable Verwaltung von Leasing-Verträgen, Service-Terminen und Schadensmeldungen

TOP PARTNER: Um Ihnen eine große Auswahl zu bieten, arbeitet Fahrrad Kraus mit den verschiedensten Leasing-Partnern zusammen.

EURORAD, BUSINESSBIKE, JOBRAD, LEASE A BIKE, MEIN-DIENSTRAD, KAZENMAIER und BIKELEASING - klicken Sie hier für weitere Infos zu unseren Partnern!

Für weitere Infos, einfach anklicken:

Hier erklären wir Ihnen den Ablauf bei Fahrrad Kraus in 6 Schritten:

Die Abwicklung der Leasinggesellschaften unterscheiden sich in wenigen Punkten. Wir haben hier einen allgemein gültigen Ablauf in unserem Fahrradgeschäft dargestellt:

  1. Sie besuchen uns in Grevenbroich, vorher hat der Arbeitgeber Ihnen eine Registrierungslink gesendet oder Sie haben direkt einen Dienstrad Leasing Freischaltungscode erhalten.
  2. Wir beraten Sie sehr persönlich und professionell, fahren viele Modelle, verschiedener Hersteller, zur Probe. Wir stellen ihr E-Bike, Fahrrad, E-Lastenrad oder S-Pedelec so ein, dass Sie sicher sein können, sich für das richtige Rad entschieden zu haben.
  3. Nach unserer Beratung entscheiden Sie sich für ihr Wunschrad, Schloss und Zubehör.
  4. Nach ihrer Entscheidung erfassen wir im Portal ihres Leasinggebers ihre Daten und erstellen ein Angebot. Jetzt warten wir auf die Freigabe ihres Arbeitgebers und des Leasingunternehmens.
  5. Ihr Arbeitgeber gibt ihr Angebot digital frei. Sie bestätigen es und ihre Leasinggesellschaft sendet binnen 1-3 Tagen einen Freigabecode. Alternativ haben Sie vor ihrem Besuch einen Freigabecode erhalten. Dann erfolgt die Freigabe direkt bei Fahrrad Kraus und Sie können das Bike bestenfalls sofort mitnehmen.
  6. Das Fahrrad, Pedelec, E-Bike oder S-Pedelec wird professionell erklärt und übergeben. Die Übergabe wird in einem Übernahmeprotokoll festgehalten und in der App des Leasingunternehmen wie Eurorad, Businessbike, Jobrad, lease-a-bike, mein-dienstrad, KazenMaier und Bikeleasing hinterlegt.

Die wichtigsten Leasing Fakten für Sie als Arbeitnehmer:

  • Ihr Rad kann im Vergleich zum Privatkauf bis zu 40 % günstiger sein.
  • Sie haben die freie Modell- und Markenwahl.
  • Sie zahlen ihr Wunschrad entspannt in monatlichen Raten.
  • Die Dienstrad-Laufzeit beträgt nur 3 Jahre.
  • Sie sind durch Diebstahlschutz, Mobilitätsgarantie und bei der Wahl eines hochwertigen Inspektions- oder Verschleißpaketes sehr gut abgesichert.
  • Ihr Dienstrad darf unbegrenzt privat genutzt werden. In der Regel können Sie auch ein Fahrrad oder Pedelec für den Ehepartner leasen.
  • Sie halten sich und ihren Partner durch Fahrradfahren, auch mit Motorunterstützung, gesund und verbringen viel Zeit an der frischen Luft und der schönen Natur.

Die wichtigsten Leasing Fakten für Sie als Arbeitgeber:

  • Mitarbeiter schätzen es sehr, wenn der eigene Arbeitgeber diese Möglichkeit anbietet.
  • Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden sehen das Unternehmen als innovativ und umweltbewusst.
  • Die Barlohnumwandlung reduziert Lohnnebenkosten.
  • Neben Diebstahlschutz und Mobilitätsgarantie bieten Leasinggesellschaften optionale Inspektions- oder Verschleißpakete an, die Arbeitgeber ganz oder teilweise übernehmen können.
  • Allen Mitarbeitern kann ein Dienstrad angeboten werden. Das ist sozial und gerecht.
  • Arbeitgeber können aus einem großen Portfolio unserer Leasing-Partner wählen.
  • Mitarbeiter, die zur Arbeit radeln, sind nachweislich leistungsfähiger und gesünder.
  • Radelnde Mitarbeiter entlasten die Parkplatzproblematik.

Die wichtigsten Leasing Fakten für Sie als Selbstständige:
  • Die monatliche Leasingrate schont Liquidität.
  • Nach der Laufzeit haben Sie die Wahl. Das Fahrrad/E-Bike übernehmen oder ein neues Modell mit neuer Technik leasen.
  • Die Leasinggesellschaften halten den Verwaltungsaufwand sehr gering.
  • Diebstahlschutz, Mobilitätsgarantie, Inspektions- oder Verschleißpakete sichern die Mobilität und halten das Fahrrad technisch immer auf top Niveau.
  • Die eigene Gesundheit gewinnt und die Leistungsfähigkeit wird verbessert.

Wichtige und häufig gestellte E-Bike Leasing Fragen:

Einführung:

Das Pedelec und Fahrrad sind die idealen Verkehrsmittel.

Sie fahren umweltschonend und schnell zu ihrem Ziel. Staus und das tägliche Verkehrschaos lassen sie einfach hinter sich. Ob auf dem Weg zur Arbeit oder in Ihrer Freizeit: Sie sparen Benzinkosten ein - das spüren Sie deutlich in ihrem Portemonnaie. Diese Win-win-Situation verbessert zusätzlich ihre persönliche CO2-Bilanz. Unternehmen heben ihr Ansehen als nachhaltig agierendes Unternehmen. Radfahrer stärken ihre Abwehrkräfte, verbessern ihre körperliche und mentale Fitness.

Was bedeutet Dienstrad-Leasing oder E-Bike Leasing?

Dienstrad-Leasing beschreibt eine vertraglich festgelegte und zeitlich begrenzte Nutzung eines Fahrrades, E-Bike, Pedelecs und S-Pedelecs. Für die Nutzung ist ein monatliches Entgelt (Ihre Leasingrate) fällig. Die monatliche Dienstrad-Leasingrate wird im Rahmen einer Gehaltsumwandlung mit dem Gehalt entrichtet.

Was ist eine Gehaltsumwandlung?

Gehaltsumwandlung ist eine genauer eine Entgeltumwandlung. Hierbei erklärt sich der Mitarbeiter bereit, eine bestimmte Summe des geregelten Gehalts als Sachbezug (z. B. Dienstrad) über einen genauen Zeitraum (z. B. Leasingdauer) zu erhalten. Kann ein Arbeitnehmer auch mehrere Fahrräder / E-Bikes leasen? Ein Arbeitnehmer kann mehrere Fahrräder / E-Bikes leasen, wenn der Arbeitgeber dies zulässt. Der Arbeitgeber teilt es dem Leasing-Unternehmen mit und ihr Vertrag wir für 2 oder mehrere E-Bikes oder Fahrräder freigeschaltet.

Ich habe einen Dienstwagen, kann ich auch ein Dienstrad leasen?

Sie können zusätzlich zu ihrem Dienstfahrzeug ein Dienstfahrrad oder Dienst-Pedelec leasen.

Dürfen Arbeitnehmer das Dienstrad an andere verleihen?

Dies wird im Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten. Es ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer für etwaige durch Dritte verursachte Schäden haftet.

Darf das Fahrrad / E-Bike auch privat genutzt werden?

Kurz formuliert können Sie nach §8 Absatz 2 Satz 8 EstG das Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec in vollem Umfang privat nutzen.

Darf die Entfernungspauschale geltend gemacht werden?

Die 30 Cent/ Kilometer dürfen in der Steuererklärung weiterhin geltend gemacht werden. Auch hier unterstützt Sie der Gesetzgeber, so dass Sie mit einem Leasingrad fahren können.

Was spart der Arbeitgeber?

Unternehmen erreichen einen direkten Kostenvorteil. Durch die Reduzierung der Sozialabgaben entsteht über 3 Jahre Leasing-Laufzeit eine Ersparnis von oftmals 500 Euro je Angestellten oder Arbeiter. Dieser Vorteil wird erwirtschaftet, ohne großen Verwaltungsaufwand.

Warum ist die Ersparnis so groß?

Das liegt am sogenannten Dienstwagenprivileg für Pedelecs und Fahrräder ab dem Jahr 2012. Diese Möglichkeit wurde 2019 für Fahrräder sowie für E-Bikes deutlich aufgewertet und nochmals zum 1. Januar 2020 verbessert. Aktuell bedeutet es für den Arbeitnehmer, dass der geldwerte Vorteil mit 0,25% des Brutto-Listenpreises versteuert werden muss. Wie viel ein Mitarbeiter genau beim Bikeleasing sparen kann, hängt von vielen Faktoren ab, z.B. von der Steuerklasse, dem Wert des Fahrrades, den Sozialabgaben oder dem Bruttogehalt.

Wie funktioniert Dienstradleasing über unsere Partner?

Arbeitgeber leasen bei Leasinganbietern wie Eurorad-Leasing, Jobrad, BusinessBike, lease a bike, KazenMaier, Dienstradleasing, bikeleasing, mein-dienstrad ein vom Arbeitnehmer ausgesuchtes Fahrrad oder Pedelec. Der Arbeitgeber überlässt das E-Bike dem AN für dienstliche und private Zwecke. Die Leasingdauer ist auf 36 Monate festgelegt. Die mtl. Leasingrate wird über die Lohnabrechnung abgezogen. Sie müssen keinen Dauerauftrag einrichten.

Wie finde ich das richtige Fahrrad/E-Bike?

Wir nehmen für uns in Anspruch, echte Profis zu sein. Wir beraten sehr persönlich und individuell, nehmen uns viel Zeit. Jedes Fahrrad oder E-Bike steht zur Probefahrt bereit. Dank der großen Markenauswahl von Fahrrad Kraus können Sie ihr passendes, individuelles Modell finden. Unser Onlineshop www. Fahrrad-kraus-onlineshop.de gibt einen sehr guten Überblick über unsere Leistungsfähigkeit.

Ab welchen Wert kann ich ein Fahrrad oder Pedelec leasen?

Je nach Leasing Dienstleister muss der Kaufpreis jedoch über einer bestimmten Summe liegen. Bei Jobrad sind das z.B. 749€.

Hat mein Chef ein Mitspracherecht bei der Auswahl meines E-Bike?

Die Wahl des richtigen Rads ist von vielen, persönlichen Faktoren abhängig. Aus unserer Erfahrung gibt ihr Chef oder ihr Arbeitgeber einen Preisrahmen vor, in dessen Grenzen sich der Arbeitnehmer sein persönliches Lieblingsmodell aussuchen kann. In manchen Fällen werden z.B. die Teilnahme an Wettkämpfen mit dem Dienstrad ausgeschlossen. Die kann bei einem sportlichem E-MTB der Fall sein.

Muss ich das geleaste Bike zusätzlich versichern?

Die sehr umfängliche Versicherung (Vollkasko-Schutz) ist im Leasingvertrag enthalten. Auch Beschädigungen und Diebstahl sind dann abgedeckt. Die Kosten eines Schadens trägt der Leasinggeber. Bei S-Pedelecs gibt es eine Ausnahme. Bitte siehe Punkt: „S-Pedelecs versichern“.

S-Pedelecs:

Die gesetzliche Dienstradregelung behandelt Fahrräder und Pedelecs/E-Bikes gleich. Eine Ausnahme bilden jedoch S-Pedelecs, die bis 45 km/h zugelassen sind. Steuerrechtlich werden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz als geldwerter Vorteil gesehen und mit 0,03 Prozent des Brutto-Listenpreises pro Entfernungskilometer auf das Bruttogehalt aufgeschlagen.

Muss ich ein S-Pedelec zusätzlich versichern?

Das S-Pedelec ist rechtlich ein Kraftfahrzeig und hier gilt eine zwingende Versicherung über eine Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung muss der Nutzer abgeschlossen haben.

Wie lange muss ich mich vertraglich binden?

Sie können Ihr Dienstrad über 36 Monate leasen und sich damit vertraglich binden.

Wie und wann kann ich mein Bike bei Fahrrad Kraus abholen?

Sie können ihr Wunsch-E-Bike bei uns abholen, sobald ihr Leasinggeber Ihnen eine Übernahmebestätigung per E-Mail zugesendet hat. Vorher erfolgte die Freigabe ihres Fahrrad-Leasingvertrages durch ihren Arbeitgeber. Wir werden parallel informiert, montieren ihr freigegebenes E-Bike, S-Pedelec oder Fahrrad und rufen Sie für einen Abholtermin an.

Kann ich das geleaste Fahrrad, Ebike, Pedelec oder S-Pedelec nach Ablauf des Vertrages behalten?

Sie können das Wunschbike weiterfahren. Die Leasinggesellschaft bietet Ihnen kurz vor Ende der Leasingdauer das Fahrrad zum Erwerb an. Dieser liegt aus unserer Erfahrung unter dem marktüblichen Wert. ACHTUNG: Hier entsteht ein geldwerter Vorteil, den die Leasinggesellschaft nach § 37b Abs.1 EstG (Pauschalversteuerung durch Dritte) übernimmt.

Was passiert, wenn ich vor Ablauf der Leasingdauer den Job kündige?

Die Leasinggesellschaft schließt mit dem Arbeitgeber einen Vertrag ab. Somit ist der Eigentümer des geleasten Fahrrades oder Pedelecs der Arbeitgeber. Deshalb obliegt es ihrem AG, sich mit Ihnen über den Verbleib des Rades zu einigen. Folgende Möglichkeiten werden häufig genutzt. Ein anderer Kollege übernimmt das Dienstrad, das Bike geht in den Bestand des Unternehmensfuhrparks über oder der neue Arbeitgeber übernimmt den bestehenden Vertrag.

Kann ich Zubehör gleich mitleasen?

Festmontierte Zubehörartikel sind Teil der Anschaffungskosten und können so mitgeleast werden. Pflicht ist es, ein hochwertiges Schloss mit in den Kaufvertrag aufzunehmen. Es ist die vertragliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz. Das Schloss ist immer in der Leasingrate enthalten.

Besteht ein Helmpflicht für Pedelecs?

Für Pedelecs, also E-Bikes bis 25 km/h gibt es keine offizielle Helmpflicht. Jedoch empfehlen wir Ihnen dringend das Tragen eines Helmes, denn die Risiken, insbesondere durch die durchschnittlich hohen Geschwindigkeiten, sind hoch.

Besteht eine Führerschein- und Versicherungspflicht?

Für Pedelecs, also E-Bikes bis 25 km/h gibt es keine offizielle Führerscheinpflicht und es gibt keine zusätzliche Versicherungspflicht. Für S-Pedelecs gilt eine Ausnahme. Bitte unter Punkt: S-Pedelecs Versicherung nachlesen.